Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Alle Lieferungen und die damit im Zusammenhang stehenden Leistungen erfolgen
ausschließlich auf der Grundlage dieser Verkaufsbedingungen. Hinweisen
des Käufers auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte.
Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen
schriftlichen Anerkennung durch den Verkäufer.
2. Angebot
und Annahme
Die Angebote des Verkäufers sind nicht bindend, sondern als Aufforderung
an den K?ufer zu verstehen, dem Verkäufer ein Kaufangebot zu machen.
Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Käufers (Angebot) und
die Annahme des Verkäufers zustande. Weicht diese von der Bestellung
ab, gilt dies als neues freibleibendes Angebot des Verkäufers.
3. Produktbeschaffenheit,
Muster und Proben, Garantien
3.1
Soweit nicht anders vereinbart, ergibt sich die Beschaffenheit der Ware
ausschließlich aus den Produktspezifikationen des Verkäufers.
Für die Ware einschlägige identifizierte Verwendungen nach der
Europäischen Chemikalienverordnung REACH stellen weder eine Vereinbarung
einer entsprechenden vertraglichen Beschaffenheit der Ware noch eine nach
dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung dar.
3.2
Eigenschaften von Mustern und Proben sind nur verbindlich, soweit sie
ausdrücklich als Beschaffenheit der Ware vereinbart worden sind.
3.3
Beschaffenheits- und Haltbarkeitsangaben sowie sonstige Angaben sind nur
dann Garantien, wenn sie als solche vereinbart und bezeichnet werden.
4. Beratung
Soweit der Verkäufer Beratungsleistungen erbringt, geschieht dies
nach bestem Wissen. Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung
der Ware befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und
Versuchen.
5. Preise
Sollte der Verkäufer in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Lieferung
seine Preise für das zu liefernde Produkt oder die Zahlungsbedingungen
allgemein ändern, so ist der Verkäufer berechtigt, die am Liefertag
gültigen Preise oder Zahlungsbedingungen anzuwenden. Im Falle einer
Preiserhöhung ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen
nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten.
6. Lieferstellung
Die Lieferung erfolgt nach Maßgabe der im Einzelvertrag festgelegten
Handelsklausel, für deren Auslegung die INCOTERMS in der bei Vertragsschluss
gültigen Fassung Anwendung finden.
7. Transportschäden
Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar
gegenüber dem Transportunternehmen mit Kopie an den Verkäufer
innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen anzuzeigen.
8. Beachtung
gesetzlicher Bestimmungen
Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, ist der Käufer für
die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften über
Einfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware verantwortlich.
9. Zahlungsverzug
9.1
Die Nichtzahlung des Kaufpreises bei Fälligkeit stellt eine wesentliche
Verletzung vertraglicher Pflichten dar.
9.2
Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt,
Verzugszinsen zu verlangen, und zwar bei Fakturierung in Euro in Höhe
von 8%-Punkten über dem im Zeitpunkt des Verzugseintritts geltenden
von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz, und bei
Fakturierung in einer anderen Währung in H?he von 8%-Punkten über
dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Diskontsatz des obersten Bankinstituts
des Landes, in dessen Währung fakturiert wurde.
10. Rechte
des Käufers bei Mängeln
10.1
Mängel der Ware, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung
feststellbar sind, sind dem Verkäufer innerhalb von vier Wochen nach
Erhalt des Ware anzuzeigen; andere Mängel sind dem Verkäufer
innerhalb von vier Wochen nach Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige muss
schriftlich erfolgen und Art und Ausmaß der Mängel genau bezeichnen.
10.2
Ist die Ware mangelhaft und hat der Käufer dies dem Vekäufer
gemäß Ziffer 10.1 ordnungsgemäß angezeigt, so stehen
dem Käufer die gesetzlichen Rechte mit folgenden Ma?nahmen zu:
a) Der Verk?ufer hat zunächst das Recht nach seiner Wahl entweder
den Mangel zu beseitigen oder dem Käufer eine mangelfreie Ware zu
liefern (Nacherfüllung).
b) Der Verkäufer behält sich zwei Nacherfüllungsversuche
vor. Sollte die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Käufer
unzumutbar sein, so kann der Käufer entweder vom Vertrag zurücktreten
oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen.
c) Für Ansprüche auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher
Aufwendungen wegen eines Mangels gilt Ziffer 11.
10.3
Mängelansprüche des Käufers verjähren nach Ablauf
eines Jahres ab Ablieferung der Ware.
Anstelle dieser Einjahresfrist gelten in den folgenden Fällen die
gesetzlichen Verjährungsfristen:
a) im Falle der Haftung wegen Vorsatzes,
b) im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels,
c) für Ansprüche gegen den Verkäufer wegen der Mangelhaftigkeit
einer Ware, wenn sie entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise
für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit
verursacht hat,
d) für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrl?ssigen Pflichtverletzung
des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
des Verkäufers beruhen,
e) für Ansprüche wegen sonstigen Schäden, die auf einer
grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verk?ufers oder auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers
beruhen, und
f) im Falle des Rückgriffs des Käufers aufgrund der Vorschriften
über den Verbrauchsgüterkauf.
11. Haftung
11.1
Der Verkäufer haftet für Schden grunds?tzlich nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Im Falle der einfachen fahrlässigen Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung des Verkäufers
jedoch auf den Ersatz typischer, vorhersehbarer Schäden; im Falle
einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten
ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen
gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit.
11.2
Der Verkäufer haftet nicht bei Unmöglichkeit oder Verzögerung
der Erfüllung von Lieferverpflichtungen, wenn die Unmöglichkeit
oder Verzögerung auf der vom Käufer veranlassten ordnungsgemäßen
Befolgung von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang
mit der Europäischen Chemikalienverordnung REACH beruhen.
12. Aufrechnung
Der Käufer kann gegen Ansprüche des Verkäufers nur mit
einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung
aufrechnen.
13. Sicherheiten
Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers,
insbesondere bei Zahlungsrückstand, kann der Verkäufer, vorbehaltlich
weitergehender Ansprüche, eingeräumte Zahlungsziele widerrufen
sowie weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder der Einräumung
sonstiger Sicherheiten abhängig machen.
14. Eigentumsvorbehalt
14.1
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum
des Verkäufers.
14.2
Der Verkäufer kann die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehaltes auch
dann herausverlangen, wenn er noch nicht vom Vertrag zurückgetreten
ist.
15. Höhere
Gewalt
Sollten Ereignisse und Umstände, deren Eintritt außerhalb des
Einflussbereiches des Verkäufers liegt (wie z.B. Naturereignisse,
Krieg, Arbeitskämpfe, Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrs- und
Betriebsst?rungen, Feuer- und Explosionssch?den, Verfügungen von
hoher Hand), die Verfügbarkeit der Ware aus der Anlage, aus welcher
der Verkäufer die Ware bezieht, reduzieren, so dass der Verkäufer
seine vertraglichen Verpflichtungen (unter anteiliger Berücksichtigung
anderer interner oder externer Lieferverpflichtungen) nicht erfüllen
kann, ist der Verkäufer (i) für die Dauer der Störung und
im Umfang ihrer Auswirkungen von seinen vertraglichen Verpflichtungen
entbunden und (ii) nicht verpflichtet, die Ware bei Dritten zu beschaffen.
Satz 1 gilt auch, soweit die Ereignisse und Umstände die Durchführung
des betroffenen Geschäfts für den Verkäufer nachhaltig
unwirtschaftlich machen oder bei den Vorlieferanten des Verk?ufers vorliegen.
Dauern diese Ereignisse länger als 3 Monate, ist der Verkäufer
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
16. Zahlungsort
Unabhängig von dem Ort der Übergabe der Ware oder der Dokumente
ist Erfüllungsort für die Zahlungspflicht des Käufers der
Sitz des Verkäufers.
17. Zugang
von Erklärungen
Anzeigen und sonstige Erklärungen, die einer Partei gegenüber
abzugeben sind, werden wirksam, wenn sie dieser Partei zugehen. Ist eine
Frist eingehalten, muss die Erklärung innerhalb der Frist zugehen.
18. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers oder - nach Wahl des Verkäufers
- der allgemeine Gerichtsstand des Käufers.
19. Anwendbares
Recht
Auf das Vertragsverhältnis findet das am Sitz des Verkäufers
geltende Recht unter Einschluss des Übereinkommens der Vereinten
Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen
Warenkauf (CISG) Anwendung, unabhängig davon, ob der Käufer
seinen Sitz in einem CISG-Vertragsstaat hat oder nicht.
20. Vertragssprache
Werden dem Käufer diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen auer in der
Sprache, in der der Vertrag abgeschlossen wird (Vertragssprache), auch
in einer anderen Sprache bekannt gegeben, geschieht dies nur zur Erleichterung
des Verständnisses. Bei Auslegungsunterschieden gilt der in der Vertragssprache
abgefasste Text.
DIHB
Deutsch-internationale Handelsbeziehungen GmbH
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